Allgemeine Nutzungsbedingungen

Zur Nutzung der Coworking Büroleistungen der

Menke Werbe GmbH
Am alten Güterbahnhof 7-11
49716 Meppen

 

§ 1. Allgemeines

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten für sämtliche Coworking – Leistungen, die die Menke Werbe GmbH, im Folgenden auch Betreiber genannt, gegenüber ihren Vertragspartnern erbringt.
  2. Das Angebot richtet sich vorrangig an Unternehmer (Freiberufler, Selbständige oder Gewerbetreibende – auch juristische Personen), aber auch an Privatkunden sowie Vereine, Parteien und Gemeindeveranstaltungen. Nachfolgend ist dieser Vertragspartner auch Nutzer oder Kunde genannt.
  3. Die Coworking Räumlichkeiten des Betreibers werden im nachfolgenden „Stellwerk“ genannt.
  4. Die Zeiten von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr werden im Folgenden als Öffnungszeiten bezeichnet.

 

§ 2. Leistungsbeschreibung

  1. Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen des Betreibers ist die Bereitstellung von Büroarbeitsplätzen, Meetingraum, Büros, Sitzplätzen, Geräten und dazugehörigen Dienstleistungen.
  2. Die Büroarbeitsplätze sind mit Tisch, Stuhl, Strom und W-LAN ausgestattet.
  3. Für alle Kunden ist die Nutzung des Druckers möglich. Zusätzliche Nutzungs- und Verbrauchskosten fallen nur an, wenn der Verbrauch 30 Druckseiten je Nutzungstag übersteigt. Je zusätzliche Seite werden 0,10 Euro berechnet.
  4. Die angebotenen Leistungen und Preise sind unter stellwerk.pro/arbeitsplätze einsehbar und können jederzeit durch die Menke Werbe GmbH angepasst werden.
  5. Je nach Angebot ist die Nutzungsmöglichkeit auf eine bestimmte Art der Nutzung und bestimmte Zeit beschränkt.
  6. Bei Angeboten für flexible Arbeitsplätze kann keine Gewährung für die jederzeitige Verfügbarkeit von freien Arbeitsplätzen gegeben werden.
  7. Die Räume des Stellwerk sind nicht klimatisiert noch mechanisch belüftet. Im Sommer kann die Raumtemperatur daher auf über 26° Celsius hinaus erwärmen. Eine solch mögliche Aufheizung ist dem Nutzer bekannt und stellt keinen Mangel der Arbeitsplätze oder Räume dar. Die Menke Werbe GmbH schuldet nicht die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung, der -richtlinie oder anderer arbeitsrechtlicher den Geschäftsbetrieb des Nutzers sonst betreffender Vorgaben.
  8. Konkurrenzschutz wird nicht gewährt.

Folgende Angebote gibt es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses:

    • Flexstunde: 1 Stunde Nutzungsberechtigung, innerhalb der Öffnungszeiten, an einem freien Platz inkl. Internetnutzung
    • Flextag: 1 Tag Nutzungsberechtigung innerhalb der Öffnungszeiten an wechselnden Arbeitsplätzen inkl. Internetnutzung.
    • Flextag-10er-Ticket: 10 Tage Nutzungsberechtigung für 10 frei wählbare Tage innerhalb 3 Monaten an wechselnden Arbeitsplätzen inkl. Internetnutzung im Rahmen der Öffnungszeiten.
    • Flexmonat: 1 Monat Nutzungsberechtigung an allen Tagen des Monats an wechselnden Arbeitsplätzen inkl. Internetnutzung und einem Code für den Zugang zu den Räumen zu jeder Tageszeit.
    • Fixmonat: 1 Monat Nutzungsberechtigung an allen Tagen des Monats an einem festen Arbeitsplatz mit abschließbarem Schrank inkl. Internetnutzung und einem Code für den Zugang zu den Räumen zu jeder Tageszeit.
    • Besprechungsraum: stundenweise Nutzungsberechtigung des Besprechungsraums nach vorheriger Anmeldung im Rahmen der Öffnungszeiten.

 

§ 3 Öffnungszeiten, Zugangsbedingungen

  1. Der Zugang zu den Räumlichkeiten ist nur während der Öffnungszeiten möglich. Der Nutzer erkennt die Öffnungszeiten an. Außerhalb der Öffnungszeiten besteht die Zugangsmöglichkeit lediglich für Nutzer mit Code oder nach vorheriger Absprache.
  2. Auf Anfrage werden Codes für den Zugang zu den Räumen ausgehändigt. Der Code darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
  3. Die Menke Werbe GmbH kann die Berechtigung der Codes jederzeit entziehen, wenn das aus Sicherheitsgründen oder anderen wichtigen Ereignissen notwendig sein sollte. Sie hat auch den Generalzutritt zu allen Räumen und Schränken um bei Bedarf (Reparaturen, Notfälle) in die entsprechenden Räume zu gelangen oder Zugriff zu erhalten.
  4. Die Menke Werbe GmbH kann anhand des Codes sehen wann das Schließsystem des Stellwerk genutzt wurde und überprüfen ob die Türen verschlossen oder offen sind.

 

§ 4 Vertragsabschluss

  1. Der Vertragsabschluss erfolgt digital oder schriftlich. Mit der Leistungsbuchung sichert der Nutzer zu, dass die angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind.
  2. Ein Vertrag zwischen den Parteien kommt erst durch Abgabe einer Buchungsbestätigung oder Rechnung durch die Menke Werbe GmbH zustande. Diese kann per E-Mail oder schriftlich erfolgen.
  3. Tritt nach der Anmeldung eine Änderung der angegeben Daten ein, so ist der Nutzer verpflichtet die Änderungen gegenüber dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen.

 

§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen

  1. Alle angegebenen Preise sind Nettopreise, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19%.
  2. Die Nutzungsgebühr ist unmittelbar nach dem Vertragsschluss fällig. Die Gebühr ist per Überweisung zu begleichen oder direkt über ein angebotenes digitales Zahlungssystem bei einer Online-Buchung. Die Gebühr für das Stunden- oder Tagesticket ist sofort fällig. Die Gebühr für alle weiteren Tickets ist bis spätestens zum 3. Werktag nach Beginn fällig. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf dem Konto des Betreibers. Alle weiteren Vergütungen sind zu dem in der Rechnung aufgeführten Termin ohne Abzug fällig.

 

§ 6 Pflichten des Nutzers

  1. Der Nutzer hat den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln und nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses ordnungsmäßig zurückzugegeben. Er haftet für jede Beschädigung und übermäßige Abnutzung, die durch einen nicht vertragsmäßigen Gebrauch verursacht wurde. Fehlende Teile oder Gegenstände müssen vom Nutzer ersetzt werden.
  2. Die Arbeitsplätze oder anderen genutzten Flächen sind vom Nutzer am Ende eines jeden Nutzungstages vollständig freizumachen und zu räumen.
  3. Der Nutzer respektiert die anderen Nutzer und behindert oder stört sie nicht in der Ausübung ihrer Tätigkeit. Dies betrifft übermäßige laute Unterhaltungen oder sonstige akustischen oder visuellen Störungen.
  4. Jeder Nutzer erhält einen individuellen Zugangscode zum WLAN, so dass im Fall von strafbaren Handlungen über das WLAN des Betreibers nachvollzogen werden kann, welcher Nutzer für die entsprechende Handlung verantwortlich war. Der Nutzer erklärt sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden.
  5. Der Nutzer ist verpflichtet seine Informationstechnologie gegen unberechtigten Einflüsse so zu sichern, dass im genutzten Netzwerk keine Schäden entstehen oder andere Nutzer kompromittiert werden.
  6. Der Nutzer hat seine vertraulichen Daten und Informationen so zu schützen, dass unbefugte Dritte keine Einsicht bzw. keinen Zugriff nehmen können. Daten und Informationen, die er vom Betreiber oder anderen Nutzern erfährt oder erhält, muss er vertraulich behandeln und darf diese, nicht an Dritte weitergeben.
  7. Der Nutzer wird die Dienste und Infrastruktur des Betreibers für keine der folgenden Tätigkeiten nutzen:
    • Nutzung im Zusammenhang mit Gewinnspielen, MLM (Schneeballsystemen), Kettenbriefen, Spam-E-Mail, oder sonstige Art von unerwünschten Nachrichten oder Werbung;
    • Diffamierung, Missbrauch, Belästigung, Stalking, Bedrohung oder sonstige Verletzung gesetzlicher Bestimmungen (wie Schutz der Privatsphäre, Persönlichkeitsrecht) von Personen oder Firmen inner- und außerhalb des Stellwerk;
    • Verbreitung von sittenwidrigen, beleidigenden, pornografischen oder sonstigen ungesetzlichen Materialien oder Daten über die bereitgestellte Infrastruktur;
    • Verbreitung oder Bereitstellung von Daten oder sonstigem Material, das Gesetzen zum Schutz von geistigem Eigentum (z.B. Markenrecht) unterliegt, es sei denn der Nutzer ist Rechte-Inhaber oder besitzt die Berechtigung zur Verbreitung;
    • Verbreitung von Daten, die Schadsoftware enthalten;
    • illegaler Download von urheberrechtlich geschützten Daten;
    • Behinderung oder Abhalten anderer Nutzer vom Zugang und Anwendung der Services und Infrastruktur des Stellwerk;
    • Unrechtmäßige Beschaffung von Informationen;
    • Angabe von falschen Identitätsdaten.

 

  1. Das Aufstellen von mitgebrachten Möbeln, Geräten und Gegenständen ist nur mit Erlaubnis des Betreibers gestattet. Ausgenommen hiervon sind Notebooks, Tablets und Smartphones.
  2. Das Rauchen und Dampfen in den Räumen des Stellwerk ist nicht gestattet.
  3. Der Nutzer darf keine schädlichen oder gefährlichen Materialien mit in das Stellwerk bringen oder liefern lassen.

 

$7 Sonstiges

  1. Der Betreiber darf Wartungsarbeiten, Instandsetzungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung und zum Ausbau des Gebäudes oder des Arbeitsplatzes, oder zur Abwendung von Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden zweckmäßig sind, vornehmen. Der Nutzer muss seinen Arbeitsplatz dementsprechend zugänglich halten bzw. gegebenenfalls räumen.
  2. Die Untervermietung und die kostenlose Überlassung an Dritte ist ausgeschlossen.
  3. Zur Sicherheit aller Vertragsparteien kann der Betreiber auf dem Gelände und in den Gängen des Bürogebäudes Überwachungskameras aufstellen und betreiben; die Nutzer akzeptieren dies. Von der Kamera erfasste Daten werden maximal nach den gesetzlichen Vorgaben gespeichert.
  4. Eine Übertragung der Nutzung an Dritte ist nicht erlaubt. Wenn der Nutzer ein Unternehmen ist, kann der Platz von verschiedenen Mitarbeitern des Unternehmens einzeln genutzt werden, wenn dem Betreiber die Namen der Mitarbeiter im Voraus mitgeteilt werden.
  5. Unter dem Stellbox Angebot „Stellbox“ erwirbt der Nutzer das Recht, während der Vertragslaufzeit im Geschäftsverkehr die Anschrift „Firma, Vor- und Nachname, Am alten Güterbahnhof 7-11, 49716 Meppen“ als Geschäftsanschrift zu nutzen. Der Service umfasst weiter folgende Leistungen:
    • Name am Briefkasten des Stellwerk
    • Post- und Paketannahme durch einen Mitarbeiter des Stellwerk
    • Die Post wird zweimal täglich aus dem zentralen Postkasten geholt und in das durch den Nutzer angemietete Fach abgelegt. Der Stellwerk Mitarbeiter hat eine Masterkarte für das Schließsystem
    • Postweiterleitung innerhalb der EU sowie Paketannahme ist optional gegen eine zusätzliche Gebühr möglich
    • die Postaufbewahrung beträgt 3 Monate
    1. Der Nutzer ist allein dafür verantwortlich, dass die Stellwerk-Adresse für seine Zwecke nutzbar ist und ist auch allein verantwortlich für die rechtliche Verwendbarkeit der Anschrift als Geschäftsadresse. Die Menke Werbe GmbH übernimmt hierfür keinerlei Gewähr oder Haftung.
    2. Firmen- oder Werbeschilder dürfen nicht angebracht werden.
    3. Stellwerk nimmt für den Nutzer Postsendungen entgegen und trägt durch die Bereitstellung hierfür notwendiger Vorrichtungen dafür Sorge, dass Sendungen den Nutzern vereinbarungsgemäß erreichen. Unfrankierte oder nicht ausreichend frankierte Sendungen werden nicht angenommen. Nachnahme-Pakete werden nur nach vorheriger Ankündigung und Hinterlegung der entsprechenden Kosten angenommen. Stellwerk ist berechtigt, nicht angemeldete Ware nicht anzunehmen bzw. an entsprechende Absender zurückzusenden und übernimmt für eventuelle Schäden keine Haftung oder Vollzugszinsen.
    4. Der Nutzer stellt Stellwerk die erforderlichen Vollmachten zur Entgegenahme seiner Post, soweit erforderlich, aus.
    5. Die Postannahme umfasst Postkarten, Briefe, Päckchen und Pakete von verschiedenen Lieferanten. Sperrgut und Übergrößen sind von der Annahme ausgeschlossen, die Annahme von Sendungen von über 10 kg Gewicht kann nach Ermessen von Stellwerk verweigert werden.
    6. Die maximale Aufbewahrung von nicht abgeholten Postsendungen beträgt 5 Monate. Bei größeren Paketsendungen wird eine Lagerungsgebühr nach 30 Tagen erheben. Nach Ablauf der maximalen Lagerdauer und ausbleibender Rückmeldung durch den Nutzer, steht es Stellwerk frei, die Sendung auf Kosten des Nutzers weiterzuleiten oder zu entsorgen.
    7. Dem Nutzer ist bekannt, dass Pakete und andere Sendungen, die nicht ins Fach passen, offen liegend im Stellwerk bis zur Abholung für alle sichtbar und zugänglich sind.
    8. Stellwerk wird Briefe weder öffnen noch einscannen. Eine diesbezügliche Leistung erfordert einen gesonderten Vertrag. Derartige Leistungen können gegen standesrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen (z.B. Datenschutz) verstoßen.
    9. Sollte der Nutzer eine Postweiterleitung buchen, verpflichtet er sich, Stellwerk unverzüglich über eine Änderung seiner postalischen Anschrift zu informieren. Zudem übernimmt Stellwerk nicht das Zugangsrisiko und damit keine Haftung für den Versand der Post.

 

§ 8 Gewährleistung, Haftung

  1. Der Nutzer hat die Arbeitsplätze vor Vertragsabschluss eingehend besichtigt oder er hat sich bei einer Onlinebuchung umfassend darüber informiert. Er hat zur Kenntnis genommen, dass die Arbeitsplätze sich in einem Großraumbüro befinden. Er verzichtet wegen des ihm bekannten Zustands auf etwaige Ansprüche gemäß §§ 536, 536 a BGB. Die Menke Werbe GmbH übernimmt gegenüber dem Nutzer bei Übergabe und für die Dauer der Nutzung keine Gewährleistung für den Zustand des jeweiligen Arbeitsplatzes.
  2. Die Menke Werbe GmbH ist in ihrer Geschäftstätigkeit versichert. Es besteht jedoch kein Versicherungsschutz für persönliche Gegenstände der Nutzer. Hierfür wird der Abschluss einer geeigneten persönlichen Versicherung empfohlen. Der Nutzer weist Menke Werbe GmbH das Bestehen einer Unternehmerhaftpflicht- bzw. Haftpflichtversicherung nach.
  3. In allen Fällen, in denen die Menke Werbe GmbH im geschäftlichen Verkehr auf Grund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwandsersatz verpflichtet ist, haftet sie nur, soweit ihr, ihrem leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen ein Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Garantien. Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn und dem Ersatz von Schäden Dritter, wird im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschlossen.
  4. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Schäden an der IT des Nutzers. Jeder Nutzer ist für die Funktionsfähigkeit seines eigenen Antivirusprogramms zuständig. Der Betreiber haftet auch nicht für den Zugriff Unberechtigter auf Daten des Nutzers; dieser ist selber dafür verantwortlich, den Zugriff auf die elektronischen Daten auf seinem Computer durch entsprechende Mittel zu unterbinden.
  5. Versicherungsschutz für persönliche Gegenstände der Nutzer besteht nicht. Dies gilt auch für den Fall, dass der Nutzer als zusätzliche Serviceleistungen abschließbare Schränke angemietet hat. Hierfür wird der Abschluss einer entsprechenden persönlichen Versicherung empfohlen.
  6. Für Garderobe wird keine Haftung übernommen.
  7. Der Nutzer ist für die in das Stellwerk mitgebrachten Gegenstände selbst verantwortlich.

 

§ 9 Vertragslaufzeit, Kündigung und Rücktritt

  1. Beide Parteien können das Vertragsverhältnis zur vertraglich vorgesehen Frist ohne Angabe von Gründen kündigen. Das Recht zur vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien und für alle Fälle unberührt. Alle Kündigungen bedürfen der Schriftform.
  2. Die Menke Werbe GmbH kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ein Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt. Dieser liegt vor, wenn der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung zweimalig in Verzug gerät oder seine vertragliche Verpflichtung in sonstiger Weise schuldhaft verletzt
  3. Der Nutzer kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ihm die Fortsetzung des Nutzungsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
  4. Die Menke Werbe GmbH behält sich das Recht vor, Nutzer im Falle sittenwidrigem, anstößigem, gesetzeswidrigem oder allgemein geschäftsschädigendem Verhalten des Hauses zu verweisen.
  5. Ein kostenfreier Rücktritt des Nutzers von einem Nutzungsvertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Betreibers. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarten Nutzungsgebühren aus dem Nutzungsvertrag zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer auch dann zu zahlen, wenn der Kunde die Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

 

§ 10 Datenschutz

  1. Die Menke Werbe GmbH wird die Vorschrift über den Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und den weiteren gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz beachten.
  2. Der Nutzer erklärt sein Einverständnis damit, dass seine für die Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Diese Einwilligung kann der Nutzer jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber dem Betreiber widerrufen. Die Menke Werbe GmbH wird in diesem Fall die sofortige Löschung oder Anonymisierung der persönlichen Daten des Nutzers vornehmen, sofern andere Gesetze und Vorschriften dieses nicht unterbinden.
  3. Der Nutzer erklärt sich zusätzlich einverstanden, seine persönlichen Daten (mindestens Name, Geburtsdatum und Anschrift) des Betreibers mitzuteilen damit diese ihrer Informationspflicht dem Hauptvermieter gegenüber nachkommen kann.
  4. Die Menke Werbe GmbH ist berechtigt die Identität des Kunden, insbesondere bei seinem ersten Besuch in den Räumen des Stellwerk, durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises zu überprüfen und eine Kopie des Ausweises anzufertigen und zu speichern.
  5. Alle Passwörter und Zugangsdaten sind Eigentum der Menke Werbe GmbH und müssen vertraulich behandelt werden. Keinesfalls dürfen sie an Dritte weitergegeben werden.
  6. Der Betreiber erfasst die Anwesenheit der Nutzer im Stellwerk durch eigenständiges Anmelden der Nutzer im WLAN und Anmeldesystem. Im Rahmen der Nutzung des WLANs wird durch das Firewall-System aufgezeichnet, welche Webseiten, durch welches Gerät, mit welcher MAC- und IP-Adresse aufgerufen wurde. Diese Daten werden zu Sicherheitszwecken aufbewahrt.

 

§ 11 Bildrechte und Nennung

  1. Der Nutzer erteilt der Menke Werbe GmbH die Erlaubnis ihn in Pressemitteilungen oder auf seiner Webseite (einschließlich Social-Media-Kanäle) als Referenzkunden zu nennen.
  2. Dem Nutzer ist bewusst, dass regelmäßig Veranstaltungen, Workshops etc. durchgeführt werden und diese mit Fotos und/ oder Video dokumentiert werden können. Der Nutzer willigt ein, dass alle in diesem Rahmen erstellten Aufnahmen vom Stellwerk zum Zwecke der Eigenwerbung in unveränderter oder veränderter Weise in beliebigen Medien ohne gesondertes Honorar genutzt werden dürfen. Eine Veröffentlichung des Namens der abgebildeten Person/en erfolgt immer im Ermessen des Stellwerk.
  3. Den Nutzer steht das Recht zu, seine Einwilligung – auf spezifische Veranstaltungen und/oder Workshops bezogen – jederzeit zu widerrufen.

 

§ 11 Alternative Streitbeilegung

Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Der Gerichtsstand ist der Sitz der Menke Werbe GmbH in Meppen.
  3. Der Betreiber behält sich vor, die Nutzungsvereinbarungen ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn dies ist für den Nutzer nicht zumutbar. Der Nutzer wird über die Änderungen der Nutzungsvereinbarungen rechtzeitig mündlich, schriftlich, per E-Mail oder per öffentlichen Aushang benachrichtigt. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb von 2 Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten Nutzungsvereinbarungen als von ihm angenommen.
  4. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

Stand: 01.11.2021